Häufig gestellte Fragen

Was sind Wasser- und Bodenverbände?  

Wasser- und Bodenverbände sind Organisationen, die im öffentlichen Interesse und zum Nutzen seiner Mitglieder Aufgaben der Wasser- und Bodenwirtschaft wahrnehmen. 

Ihre Rechtsgrundlage haben sie im Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz WVG) des Bundes sowie den entsprechenden Ausführungsgesetzen der Länder.

 

Ich habe nie etwas unterschrieben, warum sollte ich Mitglied des Verbandes sein? 

Im Rahmen der Gründung des Verbandes wurden alle Flurstücke im Verbandsgebiet dem Wasserverband Wilhelmsburger Osten zugewiesen, d. h. jeder heutige Eigentümer und/oder Erbbauberechtigte eines Flurstückes ist Mitglied des Verbandes (dingliche Mitgliedschaft). Die Mitgliedschaft endet nur, wenn das Flurstück verkauft oder vererbt wird. Sie geht dann automatisch auf den Rechtsnachfolger über.

 

Warum bekomme ich einen Beitragsbescheid bzw. warum muss ich Beiträge zahlen? 

Die Mitglieder und die Nutznießer nach § 28 Abs. 3 WVG haben dem Verband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.

 

Ich habe mein Grundstück verkauft, warum muss ich trotzdem zahlen? 

Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember) 

Beitragspflichtig für das gesamte Kalenderjahr ist, wer dem Verband zum Jahresbeginn als grundbuchamtlicher Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter bekannt ist.

 

Für das Grundstück gibt es mehrere Eigentümer, warum ist der Beitragsbescheid gerade an mich gerichtet? 

Gemeinsame Eigentümer oder Erbbauberechtigte gelten laut § 22 des Wasserverbandsgesetzes als ein Mitglied. 

Schulden mehrere Mitglieder eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu erbringen hätte, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Erbringung der gesamten Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet. 

Eine Aufteilung nach Anteilsverhältnissen wäre für den Verband mit zu hohen Verwaltungskosten verbunden. In so einem Fall müssten Sie sich privatrechtlich mit den Miteigentümern auseinandersetzen.

 

Mein Grundstück liegt nicht unmittelbar an einem Gewässer! Warum muss ich trotzdem Beiträge zahlen? 

Als Vorteil im Sinne des § 30 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz gilt auch die Möglichkeit des Abfließens oder der unterirdischen Abgabe des auf die Grundfläche anfallenden Niederschlagswassers in das zu unterhaltende Verbandsgewässer. Augenscheinlich ist der Abfluss jedoch schwer nachzuvollziehen.

 


Wasserschau am 11.12.2024 um 9.00 Uhr, Anmeldung bis zum 04.12.2024 unter 040/23781015 - Wasserschau am 11.12.2024 um 9.00 Uhr, Anmeldung bis zum 04.12.2024 unter 040/23781015 - Wasserschau am 11.12.2024 um 9.00 Uhr, Anmeldung bis zum 04.12.2024 unter 040/23781015 -

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