Pflegeplan Wasserverband Wilhelmsburger Osten
Die Arbeiten beinhalten u.a. mehrmalige Mäharbeiten an Gewässerböschungen und Unterhaltungswegen (überwiegend in Handarbeit); Entkrautungsarbeiten an den Gewässersohlen (überwiegend in Handarbeit); das Entfernen von Verunreinigungen aller Art aus den Gewässern sowie die Grundreinigung und Herbstentlaubung sämtlicher Gewässer.
Die Gewässer befinden sich innerhalb des Verbandsgebietes des „Wasserverbandes Wilhelmsburger Osten". Dieses ca. 650 ha große Verbandsgebiet liegt im Süden Hamburgs in der östlichen Hälfte Wilhelmsburgs. Die Flächen werden sowohl landwirtschaftlich als auch zum Wohnen genutzt und sind von insgesamt ca. 24 km Wettern zur Be- und Entwässerung durchzogen.
Lage und Beschaffenheit der Wettern
Die Gräben („Wettern") sind als Gewässer 2. Ordnung wesentlicher Bestandteil des Be- und Entwässerungssystems im Bereich Wilhelmsburg-Ost.
Die Gräben dienen als Hauptsammler von Oberflächenwasser, welches über diverse kleine Grenz- und Beetgräben von den anliegenden Grundstücken in die Wettern eingeleitet wird. Über das System von Wettern wird das Oberflächenwasser schließlich in die Elbe abgeleitet.
Die vorhandenen Sohlbreiten der Gräben liegt zwischen ca. 1,0 m und 4,0 m, je nach Gewässer. Die Wassertiefe beträgt ca. 0,20 - 0,80 m und die Fließgeschwindigkeit ist sehr gering bzw. das Gewässer steht.
Die Unterhaltungsarbeiten müssen teilweise in Handarbeit ausgeführt werden. Das Mäh- und Krautgut sowie Unrat und Schlamm sind stets abzufahren.
Die Wettern sind in dem beigefügten Verbandsplan durchnummeriert. Die Nummern finden sich in der ebenfalls beigefügten Gewässerliste wieder, in welcher zusätzlich die Einzelabschnitte, die im Gewässerverlauf vorhandenen Bauwerke sowie die Längen der Wettern angegeben sind.
Im nachfolgenden Leistungsverzeichnis (LV) sind die Wettern nach den Nummern des Verbandsplanes (bzw. der Gewässerlisten) sowie nach „kleineren bzw. größeren Gewässern" (kG bzw. gG) und „mit bzw. ohne Arbeitsweg" (mA bzw. oA) zusammengestellt und kategorisiert worden.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Umfang der Arbeiten je nach Lage und Umgebung des Gewässers sehr unterschiedlich ausfallen kann. In besiedelten Gebieten ist durch den erforderlichen sensiblen Umgang mit den privaten Flurstücken sowie den Anwohnern mit einem erhöhten Aufwand bei den Arbeiten zu rechnen.
Der Umfang der auszuführenden Arbeiten hängt unter anderem auch von der Intensität der Vegetation ab. Da diese saisonal sehr schwanken kann und auch nicht vorhersehbar ist, werden häufig auch kurzfristige Änderungen am Leistungsumfang vorgenommen werden müssen. Diese Änderungen sind erfahrungsgemäß nicht vermeidbar und nicht im Vorwege absehbar.
Art und Umfang der Leistungen
Für die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Wettern werden die Arbeiten gemäß der nachstehenden Beschreibung ausgeführt.
Mähen von Böschungen
Die Böschungen der Gewässer bis zur Wasserlinie, die Arbeits- und Schauwege sowie die eingezäunten Bereiche rund um die technischen Anlagen im Bereich der Wettern sind 3x jährlich zu mähen.
Das Mähgut ist vollständig abzufahren. Mähgut, welches im Rahmen der Arbeiten in das Gewässer fällt, ist sofort aus den Wettern zu entfernen.
Erster Schnitt: Beginn 1. Juni; Fertigstellung bis spätestens Ende Juni
Zweiter Schnitt: Beginn 1. August; Fertigstellung bis spätestens Ende August
Dritter Schnitt: Beginn 1. Oktober, Fertigstellung bis spätestens Ende Oktober
Beim ersten Schnitt im Juni ist entlang der Wasserlinie ein ca. 0,5 m breiter Bewuchsstreifen am Böschungsfuß stehen zu lassen, um u.a. die Brut von Wasservögeln in diesem Bereich nicht zu gefährden.
Dieser Bewuchsstreifen kann jedoch nicht überall stehen gelassen werden. Viele Gewässer weisen einen zu geringen Querschnitt auf, so dass ein Stehenlassen des Gewässerrandstreifens dazu führen wird, dass der Durchfluss zu stark behindert wird. In solchen Fällen wird entweder auf den Gewässerrandstreifen verzichtet oder ein „einseitiges" Mähen angewendet, bei dem eine Gewässerseite vollständig gemäht wird und die andere Böschungsseite vollständig als Rückzugsraum für Tiere stehen bleibt. Welche Teilbereiche derart zu behandeln sind, hängt von der Intensität der Vegetation und den herrschenden Großwetterlagen im Juni ab und kann erst kurz vor Mähbeginn vor Ort entschieden werden.
Im Zuge der Mäharbeiten werden Unrat, Strauchwerk und sonstige abflusshemmende Gegenstände von den Böschungen, Arbeitswegen und aus den Gewässern abgesammelt und entsorgt.
Entkrauten und Gewässerräumung
Wegen starken Krautwuchses müssen viele Gewässer bzw. die Gewässersohlen 1-2-mal im Jahr geräumt und entkrautet werden. Der Bewuchs wird dabei oberhalb der Gewässersohle abgemäht und aus den Wettern entfernt.
Die Entkrautung/Gewässerräumung beinhaltet auch das Entfernen von Unrat, wie zum Beispiel Müll, Strauchwerk und anderer kleinerer Gegenstände aus dem Gewässer und von den Gewässerböschungen. Der Unrat wird abgefahren und entsorgt.
Die Entkrautung der Gewässer wird mindestens 1x jährlich im Oktober als „Grundräumung" durchgeführt (siehe unten). Ob und in welchen Teilbereichen im Verlaufe der Saison weitere Entkrautungen durchzuführen sind, hängt von der Intensität der Vegetation und den herrschenden Großwetterlagen ab und wird jeweils im Einzelfall entschieden.
Gewässergrundräumung
Die Gewässergrundräumung beginnt am 1. Oktober und wird parallel zum Dritten Schnitt durchgeführt. Die Arbeiten werden bis Ende Februar abgeschlossen.
Die Grundräumung beinhaltet das vollständige Mähen und Entkrauten wie oben beschrieben sowie die Entfernung des bis dahin gefallenen Herbstlaubes und sämtlichen Unrates.
Im Zuge der herbstlichen Grundräumung werden alle Reste der vorherigen Entkrautungen und Mähdurchgänge abgesammelt.
Winterreinigung
Nach Ende des herbstlichen Laubfalles (Dezember/Januar) wird in Teilbereichen ein zusätzlicher Entlaubungs- und Reinigungsgang durchgeführt. Im Zuge dieses Durchganges werden Unrat sowie die Reste des Herbstlaubes von den Böschungen abgesammelt und aus den Gewässern gefischt. Weiterhin werden leichte Grünschnittarbeiten entlang der Arbeitswege ausgeführt (Rückschnitt von Ästen und Sträuchern).
Notfalleinsätze, Hochwasserschutz,
Bei drohender Hochwassergefahr für das Verbandsgebiet, z.B. durch Schneeschmelze, Starkregenereignisse, Verstopfungen von Durchlässen oder Wettern, werden auf Anordnung des Wasserverbandes unverzüglich Arbeitskräfte mit entsprechendem Arbeitsgerät an den gefährdeten Stellen eingesetzt. Dieses gilt auch bei außerordentlichen Verschmutzungen der Wasserläufe oder sonstigen außerterminlichen Sondereinsätzen.
Weitere Angaben zu den Arbeiten
Die nachfolgenden Angaben präzisieren die o.g. Tätigkeiten.
a) Das Räumen der Wettern wird gegen die Fließrichtung durchgeführt. Maschinell entkrautete Wettern werden bei Bedarf von Hand nachgearbeitet.
b) Bei starker Trübung des Wassers im Zuge der Entkrautung kann es erforderlich werden, die Sohle des Gewässers nach einigen Tagen nochmals nachzuarbeiten.
c) Bei Gewässern ohne Arbeitsweg werden die Böschungen und, sofern vorhanden, ein beidseitig an die Böschungsoberkante anschließender bis zu ca. 1,5 m breiter Arbeitsstreifen sauber abgemäht und ausgeharkt.
d) Bei Gewässern mit Arbeitsweg werden die Böschungen, Arbeitswege und Seitenstreifen in voller Breite sauber abgemäht und ausgeharkt.
e) Die Böschungen und das Gewässerbett der Wettern werden auch unter Brücken und in begehbaren Durchlässen mit gemäht, entkrautet und gereinigt. Diese Arbeiten werden in der Regel zusätzlich zum Maschineneinsatz in Handarbeit erfolgen.
f) Bäume und Sträucher entlang der Wettern sind bei den Arbeiten zu schonen und nicht zu beschädigen; Teile von Bäumen und Büschen, die den Gewässerquerschnitt einengen, sind zu melden und nach Rücksprache und nur auf Anordnung der Bauaufsicht den Erfordernissen entsprechend abzuschneiden.
g) Das beim Ausräumen, Mähen, Ausschneiden und Reinigen anfallende Gut wie Pflanzenteile und Unrat kann in Absprache mit der Bauaufsicht seitlich gelagert werden.
h) Die Beseitigung großer, sperriger Güter bzw. größerer zusammenhängender Mengen abgekippten Mülls gehen über den Rahmen einer Räumung hinaus. Sie wird im Einzelfall durchgeführt.
i) Die zu unterhaltenden Gewässer werden auf Schäden kontrolliert.
Wilhelmsburg, 2.3.2014