Definition der Flächenbeiträge:
(für unbebaute Flurstücke und bebaute Flurstücke mit mehr als 1 ha)
· Vorteilsklasse I: Landwirtschaftliche Flächen € 3,60
- Landwirtschaftsfläche, Ackerland
- Landwirtschaftsfläche, Grünland
- Landwirtschaftsfläche, Betriebsfläche
- Landwirtschaftsfläche, Gartenland
- Landwirtschaftsfläche, Brachland
- Landwirtschaftsfläche, Obstanbaufläche
· Vorteilsklasse II: - Wege, Plätze, Durchgänge € 7,22
- Lagerflächen, Betriebsplätze
- Verkehrsfläche, Bahngelände
- Verkehrsfläche Weg,
- Verkehrsfläche, Fußweg
- Wasserfläche, Sumpf
- Freifläche Mischnutz
Wohnen/Handel/Dienstleistung
- Erholungsfläche Grünanlage, Park
- Spielplatz, Bolzplatz
- Verkehrsfläche Rastplatz,
- Sportfläche, Sportplatz
- Gebäude- und Freifläche Land- und
Forstwirtschaft
- Waldfläche, Gehölz
- Erholungsfläche Grünanlage
- Gebäude und Freifläche, ungenutzt
- Bauplatz
- Verkehrsfläche Marktplatz
- Gebäude und Freifläche öffentlich
- (Bildung und Forschung)
- Gebäude und Freifläche zu Versorgungsanlagen (Elektrizität)
- Flächen anderer Nutzung
Schutzfläche, Deich, Hochwasserschutzanlage
- Waldfläche Laubwald
- Flächen anderer Nutzung, Unland
- Historische Fläche, Denkmal
· Vorteilsklasse III Verkehrsflächen (Straßen) € 8,98
- Verkehrsfläche Straße, einbahnig
- Verkehrsfläche Straße, mehrbahnig
- Verkehrsfläche, Begleitfläche
- Verkehrsfläche Fahrweg
Der jährliche Mindestbeitrag für jedes Flurstück beträgt 20,00 €.